WWW.LOGISTICSINNOVATION.ORG

Das Online-Magazin für die Schweiz, die EU und den Rest der Welt

Toyota`s TAL nimmt Fahrt auf
06. März 2026
Toyota Industries Corporation («TICO») hat pünktlich zum Auftakt der LogiMAT die Führungsspitze des neuen globalen Geschäftsbereichs für Intralogistik, die Toyota Automated Logistics («TAL»), formiert. Hitoshi Matsuoka wird Global CEO, Thomas Hibinger EMEA-Chef, Aaron M. Jones CEO der «Americas».

Europäischer Preis für @ILO
04. März 2026
Ein wenig verspätet hat die Nachricht nun doch noch ihren Weg gefunden: Dachser und das Fraunhofer IML sind für den Digitalen Zwilling @ILO mit dem European Logistics Assocation (ELA) Award ausgezeichnet worden. Die Preisverleihung fand am 19. Februar in Wien statt.

DHL-Transport rettet Wildkatzen
04. März 2026
Logistik-Dienstleister DHL hat geholfen, Aleks, einen weissen Tiger, und Lothar, einen Luchs, aus der Ukraine zu evakuieren. Die beiden leben nun dauerhaft und artgerecht im Lincolnshire Wildlife Park in Großbritannien. Die Aktion macht auch auf illegal gehaltene Wildkatzen aufmerksam.

Eine Flut an Welt- und Technik-Premieren
03. März 2026
Bereits im Vorfeld der LogiMAT 2026 kündigt die Messeleitung die Präsentation von mehr als 100 Welt- und Europapremieren an. Aussteller aller Produktsegmente präsentieren ein Höchstmaß an innovativen Produktentwicklungen und einen aufschlussreichen Überblick über aktuelle Entwicklungstendenzen.

Migros optimiert Importlogistik
03. März 2026
Die Migros-Gruppe strebt im Rahmen einer Neuausrichtung der Importlogistik für Früchte und Gemüse eine fokussierte Strategie mit zwei Drehscheiben, dem bestehenden Standort Süd in Stabio (TI) und einem neuen Standort Nord in Münchenstein mit der Buonvicini AG an.

Mega-Projekt für Galaxus
03. März 2026
TGW richtet für Galaxus das neue Fulfillment Center in Neuenburg am Rhein ein. Mit einer hochautomatisierten Kombination aus Shuttle-System, AKL sowie Taschensorter wird das bestehende Lager in Wohlen (Aargau) versorgt – ebenso wie E-Commerce-Kunden in der Schweiz und Deutschland.

«Mit geradezu unglaublichem Tempo entwickelt»
02. März 2026
Deutlich höhere Auftragseingänge als im Vorjahr meldet die Kion-Gruppe (Linde, Still, Dematic, Baoli) für das abgelaufene Geschäftsjahr 2025. Demnach stiegen die Auftragsvolumen auf 11,7 Mrd. Euro, während der Umsatz allerdings leicht auf 11,3 Mrd. sank. Für den Staplerbereich soll es ein «Brückenjahr» gewesen sein.

Transportbranche am Wendepunkt
02. März 2026
«Die Logistik steht heute an einem Wendepunkt», sagt Jan Eberle, Head of Industry Engagement Logistics bei GS1 Schweiz. «Doch wo Wandel herrscht, entstehen auch neue Möglichkeiten». Welche Chancen sich aus den Herausforderungen ergeben, erklärt die neue Logistikmarktstudie Schweiz 01/2026.

Industriegelände revitalisieren
02. März 2026
Der Deutsche Brownfield Verband DBV, in dem Unternehmen wie der Logistik-Dienstleister Fiege und Immobilien-Entwickler wie Garbe und Prologis vertreten sind, meldet derzeit einen Mitgliederstand von rund 150, und ist weiterhin mit der Umwidmung und Neu-Nutzung zahlreicher Gewerbe-Areale - unter anderem für Logistikzwecke - beschäftigt.

MiG reduziert die Fehlerquote
02. März 2026
In der Intralogistik steht die MiG als Kürzel für «Materialwirtschaft im Gleichgewicht». Was eine minder bemittelte «KI» bereits zu Fehlschlüssen verleiten könnte, ist beim Software-Entwickler Perzeptron ein eigens entwickeltes Programm, das Lücken herkömmlicher ERP-Systeme schliessen soll.
AGB'S
WAGNER Schweiz AG
AGB'S
12. April 2021
Vertragliche Bestimmungen bei Bannerwerbung bei «Logisticsinnovation.org»
Nachfolgend wird die Logisticsinnovation Schmid als «Anbieter» und der Kunde als «Kunde» genannt.
1. Bannerschaltung
Der Anbieter betreibt eine Website, auf welcher einen Werbeplatz sog. Banner dem Kunden derart zur Verfügung stellt, dass auf dem Werbeplatz eine vom Kunden zur Verfügung gestellte Grafik oder Video angezeigt wird. Positionierung und die genaue Seite auf der Website des Anbieters, auf welcher das Banner eingeblendet werden soll, wird in dem in der Anlage beigefügten Ausdruck der Website festgelegt.
2. Art und Grösse des Banners
Bei den Werbebanner handelt es sich um statische oder dynamische Banner. Grösse des Banners:
«Medium Rectangle» ca. (Höhe 300 × Breite 250) oder nach Vereinbarung mit dem Anbieter.
Die, das Banner enthaltende Datei, wird der Kunde dem Anbieter spätestens 7 Tage vor der beabsichtigten Schaltung zukommen lassen.
3. Laufzeit und Vergütung
Der Vertrag wird mit der Unterzeichnung wirksam. Als Beginn der Leitungsverpflichtung (Nutzungsbeginn) wird folgender Tag der Bereitstellung der Leistung vereinbart:
- Die Mindestlaufzeit richtet sich nach den vereinbarten Bestimmungen gemäss Offerte und oder Rechnung an den Kunden.
- Die Preise sind gültig nach den Daten in der ausgestellten Rechnung,
- Sie verlieren mit der Bekanntmachung neuer Preise für Neuabschlüsse dieser Verträge ihre Gültigkeit.
- Die Preise gelten zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer von 7,7%.
- Die Laufzeit der Bannerwerbung wird in der Offerte und oder Rechnung festgelegt.
4. Die Banner soll auf folgenden Seiten stehen
Zb: https://www.logisticsinnovation.org/
"Kategorie und Unterkategorie" plus Position in den Kategorien. Endgültige Positionen sind auf der Rechnung an den Kunden ersichtlich)
5. Fälligkeiten der Entgelte für Bannerwerbung
Die vereinbarten Kosten für die Bannerwerbung wird per separater Rechnung auf das Konto der Logisticsinnovation Schmid IBAN CH75 0900 0000 1557 2288 7 überwiesen.
Die Entgelte für Bannerwerbung sind im Voraus zur Zahlung fällig. Kommt der Kunde mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug, so ist der Anbieter berechtigt, die Bannerschaltung zu deaktivieren und den Werbeplatz anderweitig zu vererben. Die Geltendmachung von Schadensersatz wegen Nichterfüllung bleibt hiervon unberührt.
6. Mögliche Kündigung vom Vertrag
Der Vertrag kann aus wichtigem Grunde gekündigt werden. Auf Seite des Anbieters liegt ein wichtiger Grund insbesondere vor, wenn:
- Der Kunde seine Zahlungsverpflichtung trotz angemessener Fristsetzung verletzt.
- Das geschaltete Banner Rechte Dritter verletzt, und dies trotz Abmahnung nicht behoben wird.
Auf Seiten des Kunden liegt ein wichtiger Grund insb. vor, wenn:
- Das Banner trotz angemessener Fristsetzung nicht zum vorgesehenen Termin geschaltet wird.
- Der Link nicht aktiviert wird.
7. Gewährleistung und Haftung
Der Anbieter haftet nicht für die Ereignisse, welche ausserhalb seines Einflussbereiches anzusiedeln sind. Hierzu zählt insbesondere die Funktionsfähigkeit der Ausfall der Website Seiten des Providers. Die Haftung des Anbieters ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftungsbeschränkung gilt auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
8. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
Der Kunde wird die Zielseite während der gesamten Laufzeit des Vertrages abrufbar halten. Kommt der Kunde dieser Pflicht nicht nach, so ist der Anbieter berechtigt, den Link nicht das Banner zu löschen. Der Kunde bleibt trotzdem zur vollen Vergütung verpflichtet. Der Kunde sichert dem Anbieter zu, dass das verwendete Banner frei von Rechten Dritter- insb. Urheberrechte und andere gewerbliche Schutzrechte ist und auch nicht rechtverletzend ist. Sollte gegen den Anbieter, gleichwohl eine Rechtverletzung geltend gemacht werden, so hat der Kunde den Anbieter von allen Ansprüchen, auch die Kosten der Rechtsverteidigung freizustellen. Sollte der Kunde nachträglich feststellen, dass der Werbebanner geltendes Recht und/oder Rechte Dritter verletzt, so wird der Kunde den Anbieter hiervon unverzüglich unterrichten. Soweit eine Rechtverletzung von dritter Seite geltend gemacht wird, kann der Anbieter nach eigenem Ermessen darüber befinden, ob er das Banner löscht, soweit der Kunde dem Anbieter nicht zuvor einen Betrag zur Verfügung gestellt hat, welcher die drohenden Kosten abfängt. Im Falle der Löschung bleibt der Kunde zur Zahlung der vollen Vergütung verpflichtet.
9. Besondere Bestimmungen für Server-Leistungen
Für den Fall von Störungen bei der Vertragsabwicklung, die in den Verantwortungsbereich des Anbieters fallen, wird der Anbieter alle angemessenen wirtschaftlich vertretbaren Massnahmen ergreifen, um schnellstmöglich die vollständige Verfügbarkeit der Bannerwerbung wiederherzustellen. Den Vertragspartnern ist bekannt, dass die inhaltliche Gestaltung und Pflege der angeschlossenen Websites ausschliesslich im Verantwortungsbereich des Anbieters liegt. Das LI-Portal gewährleistet eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Dem Kunden ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen. Ein Fehler in der Darstellung der Werbemittel liegt insbesondere nicht vor, wenn er hervorgerufen wird durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoftware und/oder Hardware (z. B. Browser) oder durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder durch Rechnerausfall bei Internet-Providern oder Online-Diensten oder durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf sogenannten Proxy-Servern (Zwischenspeichern) kommerzieller und nicht kommerzieller Provider und Online-Dienste oder durch einen Ausfall des Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert. Erkennt der Kunde eine technische Störung, so wird er der Anbieter unverzüglich informieren. Die alleinige Verantwortung für den Inhalt dieser Daten trägt der Kunde.
10. Schadensersatz
Ansprüche auf Schadensersatz aus Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen, unerlaubte Handlung und Schadensersatz wegen Nichterfüllung stehen dem Kunden nur zu, wenn der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters, seiner leitenden Angestellten, gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht. Bei Schadensersatzansprüchen wegen Nichterfüllung gilt dies nur insoweit, als der Ersatz von mittelbaren oder Mangelfolgeschäden verlangt wird, es sei denn, die Haftung beruht auf einer Zusicherung, die den Kunden gegen das Risiko solcher Schäden absichern sollte. Die Beschränkung der Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit gilt auch nicht für die Verletzung von Kardinalpflichten.
11. Schlussbestimmungen
Nebenabreden oder Änderungen von Klauseln bedürfen der Schriftform. Sonstige Nebenabreden zu diesem Vertrag existieren nicht. Sollte einer der Vertragspunkte rechtlich unwirksam sein oder werden, so soll er durch eine rechtswirksame Formulierung ersetzt werden, die dem wirtschaftlichen Sinne, der rechtlich unwirksamen am nächsten kommt. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Aarau.
10.12.2020, Rupperswil

















Wer ist online
Aktuell sind 2388 Gäste und keine Mitglieder online
